Bildungsfreistellung

Unsere berufsbegeleitenden Studiengänge Bachelor und Master of Business Administration sowie Master Wirtschaftspsychologie sind vom Landesverwaltungsamt gemäß Paragraph 8 Abs. 2 des Bildungsfreistellungsgesetzes vom 4. März 1998 (GVBl LSA S,92) und der Verordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes (Bildungsfreistellungsverordnung) vom 24. Juni 1998 ( GVBl. LSA S.290 ), geändert durch die Artikel 6, 7 des "Zweiten Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen im Land Sachsen-Anhalt" (GVBl. LSA Nr. 26/2003, S. 158) anerkannt. Ein Nachweis darüber finden Sie auch auf der Website des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.

Um die Bescheinigung zur Vorlagen beim Arbeitgeber zu erhalten, füllen Sie bitte das unten stehende Formular aus (bitte laden Sie es herunter und öffnen es mit dem AdobeReader) und senden es per E-Mail an kontakt@das-studium.de. Eine Bestätigung kann nur für immatrikulierte Studierende und separat für jedes Semester ausgestellt werden.

(Hinweis: Das PDF kann direkt am PC ausgefüllt werden, dazu muss es aber mit dem Adobe Reader geöffnet werden. In der Regel unterstützen Browser das Ausfüllen dynamischer Formulare nicht)